Funktion und Aufgaben

Die Helfersprecherin oder der Helfersprecher vertreten die Belange der Helferinnen und Helfern gegenüber dem Ortsbeauftragten und Einheitsführer. Hierzu wirken sie bei grundsätzlichen Belangen des Ortsverbandes mit, dies sind insbesondere:

  • Berufungen und Abberufungen
  • Entlassungen
  • Schlichtungen von Meinungsverschiedenheiten
  • Mitwirkung im Ortsausschuss

 

Jede Helferin oder Helfer kann sich in persönlichen und dienstlichen Belangen an die Helfersprecher wenden. Die Funktion des Helfersprechers ist ein Wahlamt, die Wahl der Helfersprecher erfolgt durch die Helfer des OVs.

Wer darf die Helfersprecher wählen?

Helfersprecherinnen bzw. Helfersprecher sowie deren Stellvertretung werden von
den Helferinnen und Helfern eines Ortsverbandes gewählt. Wahlberechtigt sind
alle Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes, die das 14. Lebensjahr vollendet
haben. (Mitgestaltungsrichtlinie – Mitgest-Rili § 41 Abs. 1)

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle volljährigen Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes,
die dem THW seit mindestens zwei Jahren angehören. Ortsbeauftragte und stell-
vertretende Ortsbeauftragte sowie Einheitsführer bzw. Einheitsführerinnen sind
nicht wählbar. (Mitgestaltungsrichtlinie – Mitgest-Rili § 41 Abs. 1)

Wie öft wird gewählt?

Die Wahl der Sprecherinnen bzw. Sprecher findet – beginnend mit dem Jahr
2017 – alle fünf Jahre statt... (Mitgestaltungsrichtlinie – Mitgest-Rili § 42 Abs. 2)

Helfersprecher

Franz Lohner

Helfersprecher

Telefon: +49 941 7957797 E-Mail: ov-regensburg(at)thw.de
Dr. Jürgen Raab

stv. Helfersprecher

Telefon: +49 941 7957797